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Batteriepfand
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Herstellernummer: U1
Yuasa YBX U1 Gartengeräte Wartungsfreie Batterie
Yuasa ist der Weltweit führender Motorrad, Roller, Quad und ATV Batteriehersteller.
Diese Yuasa YBX Specialist & Garden Starterbatterie vom Typ U1 wurde speziell für Gartengeräte und Aufsitzmäher entwickelt.
Die Wartungsfreie SFM Fahrzeugbatterie ist die perfekte Batterie für diejenigen, die besseres zu tun haben, als eine Batterie zu warten!
Die Robuste Konstruktion der Batterie hält Vibration und Schäden durch Tiefenentladung besser Stand als herkömmliche Starterbatterien.
Guter Vibrationswiderstand machen Yuasa Batterien zur zuverlässigsten Batterie auf dem Markt.
Yuasa Batterien halten Spannung länger und benötigen weniger Aufladungen im Standby- oder Lagermodus als andere Batteriehersteller.
Die Batteriepole vom Typ L ermöglichen einen schnellen und einfachen Einbau der Batterie.
Nach EU-Verordnung werden unsere Batterien einbaufertig ausgeliefert. Diese sind fertig befüllt, versiegelt und vorgeladen.
Merkmale:
- SMF Technologie
- Vibrationssicher
- Wartungsfrei
- wird Einbaufertig geliefert (befüllt & vorgeladen)
Technische Daten:
Modell Typ: YBX Specialist & Garden
Bauart: SMF Geschlossen
Spannung: 12 Volt
Kapazität: 30 Ah
Länge: 194 mm
Breite: 126 mm
Höhe: 183 mm
Gewicht: 7,8 Kg
Anschlüsse: + Pol links, - Pol rechts
Gehäusetyp: U1 BCI
Polart: T4
Bodenleiste: B00
Ladestrom:
Kaltstartfähigkeit (A) EN1: 330 A
Passend als Ersatz für:
DIN 896, Y60-N30-A, 53034, 53234, C60-N30-A, U1(9), U1-60M
Passt bei folgenden Modellen:
Tipp, messen Sie die Größe am Fahrzeug nach ob es auch nach dieser Batterie entspricht.
bei vielen Rasenmäher, Rasentraktor, Aufsitzmäher, ....
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
3.Fahrzeugbatterien
Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist.
Batterie Hinweise: | Batterien dürfen nicht in den Hausmüll entsorgt werden, Die Batterie ist Recycling fähig und somit Wiederverwertbar, Die Batterie steht immer unter Spannung. Die Batterie darf nie Kurzgeschloßen werden,da dies zur Überhitzung und zur Explosion führt., Giftige und ätzende Batterie Bauteile im Inneren der Batterie, Kein offenes Feuer, keine Funken, kein Rauchen in der nähe der Batterie., Nicht für Kinder geeignet, die Batterie nicht alleine bei Kindern lassen., Vor der Benutzung die Bediennungsanleitung beachten. Achten Sie dringend auf die Batterielade Hinweise für Lithium Batterien. |
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Batterie Kaltstartstrom: | 330 A |
Batterie Kapazität: | 30 AH |
Batterie Spannung: | 12 Volt |
Batterie Typ: | Wartungsfrei SMF |
Breite: | 126 mm |
Höhe: | 183 mm |
Länge: | 194 mm |
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Herstellerinformationen
Angaben zur Produktsicherheit:
Hersteller:
GS YUASA Battery Germany GmbH
Europark Fichtenhain B 17
47807 Krefeld
Deutschland
info@gs-yuasa.de
www.yuasa.de