Batteriepfand

Beim Verkauf von Fahrzeug Starterbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt.

Versorgungsbatterien sind keine Starterbatterien und sind somit vom Batteriegesetz befreit.


Batteriepfand Rückerstattung
Persönliche Rückgabe:
Geben Sie Ihre alte Starterbatterie in unserem stationären Geschäft in Passau persönlich vor Ort ab.

Entsorgung:
Geben Sie Ihre alte Starterbatterie bei einem KFZ Ersatzteil Händler, einem Baumarkt, ihrem Wertstoffhof vor Ort oder in einer Werkstatt mit Verkauf von Starterbatterien ab. Lassen Sie sich die Abgabe ihrer alten Starterbatterie durch einen schriftlichen Nachweis mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen.
Sollten Sie von uns keinen Batterie Pfandschein erhalten haben, können Sie dies auch auf unserer Rechnung oder Lieferschein bestätigen lassen.
Senden Sie uns diese Rückgabebestätigung innerhalb von 14 Tagen nach Erstellung des Entsorgungsnachweis per E-Mail oder am Postweg zu.
Nach Ablauf dieser Frist können wir ein Batteriepfand nicht mehr erstatten.


Batteriepfand Rückzahlung
Die Rückzahlung des Batteriepfands erfolgt innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang des Entsorgungsnachweises.
Die Rückzahlung wird immer über die bei der Bestellung gewählten Zahlungsart erfolgen.

 

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